HÄNDLER UND BOOTSEIGNER

Leistungen für Händler und Bootseigner

  • Bauaufsicht
  • Beratung, Prüfung, Zertifizierung für Boote, die unter Artikel 8 der Sportbootrichtlinie fallen:

Boote, für die ein Hersteller, der die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Sportbootrichtlinie übernimmt, nicht identifiziert werden kann (z. B. Bau im Projektmanagement des Eigners oder Händlers)
Boote, bei denen der Hersteller nicht bereit ist, eine Konformitätserklärung zu unterzeichnen (z. B. Importboote aus Ländern außerhalb der EU)
Boote, deren Herstellerfirma nicht mehr existiert